Ob ein Mitglied sich bei Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Generalversammlung eines (Ideal-)Vereines vertreten lassen kann, ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Wenn die konkrete Vereinssatzung keine entsprechenden Bestimmungen enthält und sich auch aus der bisherigen Übung keine Anhaltspunkte ergeben1), muß die Frage zumindest vorerst als offen angesehen werden.