Übernimmt ein Versicherungsunternehmen von einer anderen Versicherung einen Vertrag, so stellt sich die Frage, ob das dafür gezahlte Entgelt der VersSt, allenfalls auch der USt unterliegt. Anlaßfälle dafür gibt es etwa, wenn eine Versicherung eine bestimmte Versicherungssparte aufgibt oder der Versicherungsnehmer die Versicherung wechseln möchte, ohne einen neuen Versicherungsvertrag abschließen zu wollen.