I. Das Ergebnis des „Gesetzesprüfungsverfahrens gegen die GrESt“ (vgl RdW 1986, 353 f) liegt nun vor. Der VfGH hat mit Erk 10. 12. 1986, G 167, 173, 186-237/86, ua ausgesprochen:
„Die Z 1 des § 1 Abs 1 GrEStG wird als verfassungswidrig aufgehoben.
I. Das Ergebnis des „Gesetzesprüfungsverfahrens gegen die GrESt“ (vgl RdW 1986, 353 f) liegt nun vor. Der VfGH hat mit Erk 10. 12. 1986, G 167, 173, 186-237/86, ua ausgesprochen:
„Die Z 1 des § 1 Abs 1 GrEStG wird als verfassungswidrig aufgehoben.