GewStG: § 7 Z 6
BAO § 22
1. Wirtschaftliches Eigentum über Geschäftsanteile liegt nicht vor, wenn es an einem Stimmrecht fehlt. Daran ändert auch ein Abtretungsanbot des zivilrechtlichen Eigentümers nichts.
GewStG: § 7 Z 6
BAO § 22
1. Wirtschaftliches Eigentum über Geschäftsanteile liegt nicht vor, wenn es an einem Stimmrecht fehlt. Daran ändert auch ein Abtretungsanbot des zivilrechtlichen Eigentümers nichts.