EStG § 4 Abs 4
Die Auszahlung eines Geldbetrages an eine über 50 Jahre in der Rechtsanwaltspraxis tätige Bürovorsteherin auf Grund eines Vermächtnisses des inzwischen verstorbenen Rechtsanwaltes ist eine private unentgeltliche Zuwendung und keine durch das Arbeitsverhältnis und damit durch den Betrieb veranlaßte Betriebsausabe.