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Zur Abschreibungsfähigkeit von Kunstwerken und Antiquitäten

SteuerrechtJosef WerndlRdW 1986, 287 Heft 9 v. 1.9.1986

In seinem Urteil vom 31. 1. 19861)1) VI R 78/82, BStBl II 1986, 355; RdW 1986, 193; vgl dazu auch Klein, FR 1986, 249 ff. hat sich der BFH zur Frage der Abnutzbarkeit von Antiquitäten geäußert. Konkret ging es dabei um die Zulässigkeit einer AfA für einen bereits über 100 Jahre alten Schreibtisch samt dazugehörendem Sessel, die beide unstreitig zur Erzielung von Einkünften Verwendung fanden. Strittig war allein die Frage ihrer Abnutzbarkeit. Und diese Frage wurde vom BFH (aaO) dahingehend beantwortet, daß Antiquitäten - ihren tatsächlichen und ständigen Gebrauch vorausgesetzt - einer technischen Abnutzung unterlägen und damit auch einer AfA zugänglich seien, selbst wenn sie ihren wirtschaftlichen Wert dadurch nicht verlieren sollten.

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