Nach § 3 Z 26 EStG sind Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeber-Darlehen beim Dienstnehmer steuerfrei, soweit das Darlehen S 100.000,- nicht übersteigt. Nach den LStR 1986 ist die Zinsersparnis mit 6 vH anzunehmen; bei einem mit 6 vH verzinsten Arbeitnehmer-Darlehen kommt es daher heute zu keiner Besteuerung der Zinsersparnisse, auch wenn der marktübliche Zinssatz darüber liegt.