Das BMF hat vor einigen Wochen den Entwurf eines AbgÄG 1986 zur Begutachtung versandt. In diesem Entwurf ist unter anderem die „Wiedereinführung“ des vom VfGH mit Erk 11. 12. 1985, G 139/85-11 ua, per 31. 12. 1986 aufgehobenen § 23 a EStG 1972 in geänderter Form vorgesehen. Im folgenden soll die im Entwurf enthaltene Regelung kurz vorgestellt werden.