GSVG § 2 Abs 1 Z 3
ASVG § 8 Abs 1 Z 3 lit a
Die Pflichtversicherung eines zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafters einer GmbH, die Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist, hängt nicht von der Entgeltlichkeit der Geschäftsführertätigkeit oder dem Erwerbsstreben der GmbH ab.