ABGB:§§ 864 a, 879
KSchG § 13
Die in einem Leasing-Vertragsformular enthaltene Klausel, daß der Leasinggeber bei Verzug des Leasingnehmers mit seinen Zahlungspflichten das Bestandentgelt für die restliche vereinbarte Vertragsdauer fällig stellen kann, ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, sind für die Geltendmachung des Terminsverlustes die Voraussetzungen des § 13 KSchG erforderlich.