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Steuerbefreiung nur für Subventionen inländischer Körperschaften des öffentlichen Rechtes, direkte Gewinnzurechnung bei Subventionen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 258 Heft 8 v. 1.8.1986

EStG §§ 3 Z 5, 3 Z 29

DBA-BRD: Art 4

1. Die im EStG enthaltenen Steuerbefreiungen für Subventionen von Körperschaften des öffentlichen Rechtes kommen nur dann zum Zuge, wenn es sich dabei um eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechtes handelt.

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