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Betriebsratsverständigung betreffend Entlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 252 Heft 8 v. 1.8.1986

ArbVG § 106

Bei der Verständigungspflicht des § 106 ArbVG handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift; selbst im Falle der Nichtverständigung des Betriebsrates bleibt die Entlassung in ihrer Rechtswirksamkeit unberührt.

EA Linz 17. 2. 1986, Re 139, 140/85

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