vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsbedingte Kündigung älterer Arbeitnehmer; Sozialvergleich

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 252 Heft 8 v. 1.8.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b

1. Ein Vergleich sozialer Gesichtspunkte ist nicht vorzunehmen, wenn die Kündigungsanfechtung einen Betrieb betrifft, der zwar betriebsratspflichtig ist, in dem aber kein Betriebsrat errichtet ist.

2. Wenn es die wirtschaftliche Situation (hier: Abteilungszusammenlegung mit Personalreduktion infolge rückläufiger Ertragslage) erfordert, ist selbst eine rigorose Ausschaltung älterer, länger beschäftigter Arbeitnehmer aus wichtigen Positionen trotz der gegenüber älteren Arbeitnehmern gebotenen Rücksichtnahme nicht sozial ungerechtfertigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!