KO idF vor 1. 7. 2010 § 49
Zu den Kosten der Verwertung einer Sondermasse, die im Konkurs vor den Ansprüchen der Absonderungsberechtigten zu berichtigen sind, gehört auch die Umsatzsteuer, die bei Veräußerung der Sondermasse anfällt.
OGH 27. 5. 1986, 5 Ob 310/86 (OLG Innsbruck 3. 3. 1986, 1 R 75/86; LG Innsbruck 29. 1. 1986, S 96/84)