AMG: § 1
LMG §§ 2, 3
Auch nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist zu untersuchen, ob ein Produkt die Merkmale des § 2 LMG aufweist und deshalb Lebensmittel iS des LMG ist; ist dies nicht der Fall, muß geprüft werden, ob ein Arzneimittel iS des § 1 AMG vorliegt; wenn auch dies ausgeschlossen ist, handelt es sich um ein „Verzehrprodukt“ iS des § 3 LMG.