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Schadensberechnung nach der CMR

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 242 Heft 8 v. 1.8.1986

CMR Art 23

Bei der Berechnung der Entschädigung nach Art 23 CMR ist auf das Gesamtgewicht der Sendung abzustellen; eine Berechnung des Wertes in Verlust geratener Teile der Sendung erfolgt daher nicht etwa nach ihrem Warenwert, sondern nach dem Verhältnis des fehlenden zum gesamten Rohgewicht.

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