CMR Art 23
Bei der Berechnung der Entschädigung nach Art 23 CMR ist auf das Gesamtgewicht der Sendung abzustellen; eine Berechnung des Wertes in Verlust geratener Teile der Sendung erfolgt daher nicht etwa nach ihrem Warenwert, sondern nach dem Verhältnis des fehlenden zum gesamten Rohgewicht.