EStG § 68
Eine gemäß § 18 Gehaltsgesetz ausbezahlte Betriebsprüferzulage fällt unter keinen der im § 68 EStG geregelten Tatbestände und ist daher in vollem Umfang steuerpflichtig.
VwGH 9. 4. 1986, 85/13/0070, 85/13/0075
EStG § 68
Eine gemäß § 18 Gehaltsgesetz ausbezahlte Betriebsprüferzulage fällt unter keinen der im § 68 EStG geregelten Tatbestände und ist daher in vollem Umfang steuerpflichtig.
VwGH 9. 4. 1986, 85/13/0070, 85/13/0075