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Entgelt für Verzicht auf Widerstand gegen Kraftwerkserrichtung sonstige Einkünfte

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 226 Heft 7 v. 1.7.1986

EStG § 29

Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen eine Kraftwerksgenehmigung und den Betrieb des Kraftwerks sind nach § 2 EStG einkommensteuerpflichtig.

Das trifft auch auf Vergütungen zu, die der Sprecher der Bürgerinitiative für seinen Einsatz im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zwischen der Bürgerinitiative und dem Kraftwerksbetreiber erhält.

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