EStG §§ 28, 29
Das Entgelt für ein dingliches Vorkaufsrecht, das der Vermieter dem Mieter zur Stärkung seiner Mieterposition im Zusammenhang mit dem Abschluß des Mietvertrages einräumt, ist nach § 29 EStG einkommensteuerpflichtig.
BFH 10. 12. 1985, IX R 67/81