AngG § 26 Z 2
Der einmalige Verzug bei Auszahlung einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung von 3,5 % mit Ankündigung der Nachzahlung mit der nächsten Gehaltserhöhung und Angebot von Akontozahlungen rechtfertigt nicht einen vorzeitigen Austritt nach Ablauf einer 7-tägigen Nachfrist.