ABGB § 1079
Der OGH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach nur die Verletzung eines dinglichen Vorkaufsrechtes einen Anspruch auf Verschaffung der Möglichkeit des Erwerbes der mit dem Vorkaufsrecht belasteten Sache gibt.
OGH 13. 2. 1986, 8 Ob 526/86