ABGB § 1079
Der OGH hält nicht länger an seiner Rechtsprechung fest; auch der bloß obligatorisch Vorkaufsberechtigte hat einen Erfüllungsanspruch gegen den Verpflichteten bei vertragswidriger Unterlassung des Einlösungsangebotes.
OGH 20. 3. 1986, 6 Ob 536/86 (KG Wels 20. 11. 1985, R 999/85; BG Frankenmarkt 17. 10. 1985, 2 C 6/85)*)