ErbStG § 3 Abs 1 Z 2
Bringt der Alleininhaber eines Betriebes sein Unternehmen zu Buchwerten in eine OHG ein und wird nicht die gemeinsame Weiterführung des Unternehmens durch die OHG beabsichtigt, sondern scheidet der bisherige Unternehmensinhaber nach dem Einbringungsvorgang ohne Entschädigung aus, liegt in der Übertragung des Unternehmens auf die übrigen offenen Handelsgesellschafter eine schenkungssteuerpflichtige Bereicherung.