ABGB § 879
Mehrfache befristet abgeschlossene Arbeitsverträge mit Ausländern, die nur auf Grund einer Beschäftigungsbewilligung beschäftigt werden dürfen, können nicht als unzulässige Kettenarbeitsverträge angesehen werden.
OGH 25. 3. 1986, 4 Ob 110/85 (LGZR Wien 10. 1. 1985, 44 Cg 194/84; ArbG Wien 27. 6. 1984, 4 Cr 1878/83)