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Anwendung des DHG bei Schadensverursachung im Ausland

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 184 Heft 6 v. 1.6.1986

IPRG § 44

1. Ist auf einen in das Ausland entsandten Arbeitnehmer gem § 44 IPRG österrreichisches Recht anzuwenden, so richten sich auch allfällige Beschränkungen der Arbeitnehmerhaftung trotz Verursachung des Schadens im Ausland nach diesem Recht.

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