vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Investitionsrücklage von urheberrechtlichen Nebeneinkünften

SteuerrechtRdW 1986, 158 Heft 5 v. 1.5.1986

Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen oder künstlerischen Urheberrechten sind mit dem begünstigten („halben“) Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG zu versteuern, sofern diese Einkünfte als „Nebeneinkünfte“ erzielt werden. „Nebeneinkünfte“ liegen vor, wenn die anderen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit) die urheberrechtlichen Einkünfte übersteigen (§ 38 Abs 4 EStG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!