BAG § 18 Abs 1
APSG § 14 Abs 2
Auf die gesetzliche Behaltefrist des § 18 Abs 1 BAG ist § 14 Abs 2 APSG über die (Fortlauf-)Hemmung dieser Frist durch den Präsenzdienst auch dann anzuwenden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.
BAG § 18 Abs 1
APSG § 14 Abs 2
Auf die gesetzliche Behaltefrist des § 18 Abs 1 BAG ist § 14 Abs 2 APSG über die (Fortlauf-)Hemmung dieser Frist durch den Präsenzdienst auch dann anzuwenden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.