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Kilometergeld für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 154 Heft 5 v. 1.5.1986

KV Angestellte Erdölindustrie: § 23 a

Ein Kilometergeld iSd § 23 a KV gebührt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die Wege zur und von der Arbeitsstätte, auch wenn nur auf einem der beiden Wege ein Verkehrsmittel fehlt; analoges gilt für ein solches Fehlen auf Teilstrecken.

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