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„Einstellungsverbot“ bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 152 Heft 5 v. 1.5.1986

AngG §§ 36, 37

ABGB § 879 Abs 1

Eine Vertragsbestimmung, nach welcher dem Arbeitnehmer eines Unternehmens, das Arbeitskräfte überläßt, untersagt wird, innerhalb einer bestimmten Zeit (hier: 3 Monate) nach seinem Ausscheiden aus diesem ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Kunden seines bisherigen Arbeitgebers einzugehen, ist dem Begriff der Konkurrenzklausel zu unterstellen und nach den hiefür geltenden Grundsätzen zu behandeln.

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