ABGB § 1014
Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers iSd § 1014 ABGB besteht auch dann, wenn nicht der Arbeitnehmer, sondern ein Dritter (hier: die Ehefrau) Eigentümer eines dienstlich eingesetzten PKW und der Arbeitnehmer ihm gegenüber zum Ersatz des Schadens an diesem verpflichtet ist.