Nach einem im April zur Begutachtung ausgesandten Entwurf des BMS zu einer Änderung des AlVG, AMFG und ASVG sollen neben administrativen Erleichterungen und Verfahrensbeschleunigungen zahlreiche weitere Verbesserungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Individualbeihilfen nach dem AMFG eintreten. Als Inkrafttreten der Neuerungen, deren jährliche Kosten mit ca 430 Mio S beziffert werden, ist der 1. 1. 1987 vorgesehen. Es sind insb folgende Änderungen geplant: