1. Das Problem
Gem § 105 Abs 4 2. Satz ArbVG kann der Betriebsrat auf Verlangen des gekündigten Arbeitnehmers binnen einer Woche nach Verständigung vom Ausspruch der Kündigung diese beim Einigungsamt anfechten, wenn .... In der unlängst erschienenen zweiten Teillieferung 1985 der Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen ist unter Nr 10.416 eine E des EA Wien vom 16. 4. 1985, II Re 124/85, abgedruckt, in der sich zu dieser Anfechtungsfrist folgende Passagen finden: