GebG: § 33 TP 7 iVm § 33 TP 5
Die Gebühr nach § 33 TP 7 GebG für Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen unterliegt bei unbefristeten Bestandverträgen nur der Gebühr vom dreifachen Jahreswert.
VfGH 2. 12. 1985, B 834/84
GebG: § 33 TP 7 iVm § 33 TP 5
Die Gebühr nach § 33 TP 7 GebG für Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen unterliegt bei unbefristeten Bestandverträgen nur der Gebühr vom dreifachen Jahreswert.
VfGH 2. 12. 1985, B 834/84