GebG: §§ 33 TP 5
Wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so bleibt ein für eine bestimmte Zeit vereinbarter Mietzinsnachlaß auf die Gebührenhöhe ohne Auswirkung.
VwGH 29. 4. 1985, 84/15/0184
GebG: §§ 33 TP 5
Wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so bleibt ein für eine bestimmte Zeit vereinbarter Mietzinsnachlaß auf die Gebührenhöhe ohne Auswirkung.
VwGH 29. 4. 1985, 84/15/0184