EStG §§ 16, 18 Abs 1 Z 2 und 28
Wird die Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbes eines Mietobjektes davon abhängig gemacht, daß für den Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, so reicht dies nicht aus, um die nicht unwesentlich der privaten Lebensführung dienenden Versicherungsprämien den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen.