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Zeitpunkt des Zufließens von Mietzinsvorauszahlungen

SteuerrechtGerhard PreislRdW 1986, 124 Heft 4 v. 1.4.1986

Mietzinsvorauszahlungen sind nach der neueren Rechtsprechung des VwGH wirtschaftlich als Darlehen zu behandeln und auf die Mietperioden aufzuteilen, wenn der Vermieter im Fall der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages die noch nicht verrechnete Miete zurückzuzahlen hat (VwGH 18. 1. 1983, 82/14/0115, 0131)1)1)Vgl auch Kohler/Nidetzky, Steuerhandbuch zur Vermietung und Verpachtung, S 161 f.. Die Mietzinsvorauszahlung fließt - iS des § 19 EStG - dann nicht im Zeitpunkt der Zahlung, sondern erst mit Verrechnung gegen die jeweilige Miete zu2)2)Vgl zum Zuflußprinzip im allgemeinen Taucher, Das Zufluß-Abflußprinzip im Einkommensteuerrecht.. Diese Auffassung entspricht auch Abschn 81 EStR 1984.

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