EO §§ 42 Abs 1 Z 2 und 5, 81 Z 4, 83 Abs 2
Die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Schiedsklausel ist der Klage auf Aufhebung des Schiedsspruches nicht gleichzuhalten und daher auch kein Grund, eine anhängige Exekution aufzuschieben.
EO §§ 42 Abs 1 Z 2 und 5, 81 Z 4, 83 Abs 2
Die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Schiedsklausel ist der Klage auf Aufhebung des Schiedsspruches nicht gleichzuhalten und daher auch kein Grund, eine anhängige Exekution aufzuschieben.