EStG: § 6 Z 2
Der bei Eintritt in eine Anwaltssozietät derivativ erworbene anteilige Praxiswert ist dann nicht abschreibungsfähig, wenn die bisherigen Mitglieder der Sozietät weiterhin auf Dauer mitarbeiten. Das gilt auch dann, wenn zwischen ihnen eine - neue - Aufteilung der Arbeitsgebiete vereinbart worden ist.