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Aktivierungspflicht beim Abgeld - Emissionen im Betriebsvermögen des Emittenten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 96 Heft 3 v. 1.3.1986

EStG § 6

1. Nach den für Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen vorgesehenen Bilanzierungsvorschriften ist ein Jahresabschluß auch dann ordnungsgemäß erstellt, wenn er ein Abgeld nicht als aktive Rechnungsabgrenzung ausweist. Diese Vorgangsweise ist auch steuerlich zulässig.

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