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Begünstigte junge Aktien

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1986, 94 Heft 3 v. 1.3.1986

EStG: § 18 Abs 2 Z 4

Das BMF hat mit Erl 28. 1. 1986, GZ 06 0950/3-IV/6/86, mitgeteilt, daß bei folgenden Kapitalerhöhungen die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug der Anschaffungskosten (Nennbetrag und Aufgeld) als „junge Aktien“ vorliegen:

Leykam Mürztaler Papier und Zellstoff AG, Kapitalerhöhung 1986;

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