EStG: §§ 12, 14
Das BMF hat mit Erl 21. 1. 1986, GZ 06 0557/1-IV/6/86, AÖF 60, jene Kapitalanlagefonds bekanntgegeben, die für die Wertpapierdeckung gem § 14 EStG bzw für die Übertragung stiller Rücklagen aus der Veräußerung von Wertpapieren gem § 12 EStG verwendet werden können. Es sind dies folgende Kapitalanlagefonds: