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Miteigentumsfonds für die Wertpapierdeckung und Übertragung stiller Rücklagen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1986, 94 Heft 3 v. 1.3.1986

EStG: §§ 12, 14

Das BMF hat mit Erl 21. 1. 1986, GZ 06 0557/1-IV/6/86, AÖF 60, jene Kapitalanlagefonds bekanntgegeben, die für die Wertpapierdeckung gem § 14 EStG bzw für die Übertragung stiller Rücklagen aus der Veräußerung von Wertpapieren gem § 12 EStG verwendet werden können. Es sind dies folgende Kapitalanlagefonds:

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