vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einsichtnahme in Lohnaufzeichnungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 90 Heft 3 v. 1.3.1986

ArbVG § 89 Z 1

1. Das dem Betriebsrat in § 89 Z 1 ArbVG eingeräumte Recht auf Einsichtnahme in die Aufzeichnungen über die Bezüge der Arbeitnehmer schließt auch das Recht auf Herstellung von Abschriften ein.

2. Das Recht auf Einsichtnahme ist ein kollektives Recht, das nicht dem einzelnen Arbeitnehmer, sondern der Belegschaft eines Betriebes zusteht, weshalb es ohne Belang ist, ob der einzelne Arbeitnehmer der Rechtsausübung zustimmt oder nicht; seine Verweigerung vermag das aufgrund zwingender öffentlich-rechtlicher Vorschriften gegebene Überwachungsrecht des Betriebsrates nicht zu beseitigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!