ASVG § 333 Abs 4
Für die Beurteilung der Aufsehereigenschaft kommt es nur auf die Funktion des verantwortlichen Arbeitnehmers im Zeitpunkt des Unfalles an, nicht aber auf seine sonstige Stellung in der betrieblichen Hierarchie.Ein Arbeitnehmer, der einen im selben Betrieb tätigen Kollegen im eigenen Kraftwagen in den Betrieb oder zu einer anderen Arbeitsstelle mitnimmt, ohne daß ihm diese Beförderung vom gemeinsamen Arbeitgeber aufgetragen worden wäre, führt diese Fahrt nicht im Rahmen des Betriebes und nicht in Erfüllung einer Dienstpflicht aus.