AZG § 10
1. Anspruch auf Überstundenbezahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber Arbeitsleistungen entgegennahm, die auch bei richtiger Arbeitseinteilung nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden konnten.
2. Die Überstundenvergütung gebührt auch für eine die zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit überschreitende und deshalb verbotene Arbeitsleistung.