KO: § 46 Abs 1 Z 2 letzter Satz, Z 3
Mit den auf Forderungen der Arbeitnehmer entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen iSd § 46 Abs 1 Z 2 letzter Satz KO, deren Einordnung als Masse- oder Konkursforderungen sich nach jener der Arbeitnehmerforderungen iSd § 46 Abs 1 Z 3 KO richtet, sind sowohl die Dienstnehmer- als auch die Dienstgeberbeiträge gemeint.