vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Umsatzsteuer für Stornogebühren im Hotelgewerbe

SteuerrechtRdW 1986, 59 Heft 2 v. 1.2.1986

Storniert ein Hotelgast das für ihn reservierte Zimmer, so beurteilen Praxis und Finanzverwaltung die dafür allenfalls verrechneten Stornogebühren umsatzsteuerrechtlich unterschiedlich. Einmal heißt es, die Vertragsauflösung sei für sich eine sonstige Leistung und unterliege dem Normalsteuersatz, dann wieder wird die Stornogebühr - wie die Miete des Hotelzimmers - dem begünstigten Steuersatz unterworfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!