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Ungültige Stimmabgabe bei leerem Wahlkuvert

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 54 Heft 2 v. 1.2.1986

BRWO § 24 Abs 6

Nachdem einem Umschlag, der keine Stimme enthält, kein Wählerwille entnommen werden kann, kann ein solcher nur den ungültig abgegebenen Stimmen zugezählt werden.

EA Graz 12. 11. 1985, Re 46/85

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