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Erforderliche Dienstzeit bei Urlaubsentschädigung und Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 54 Heft 2 v. 1.2.1986

UrlG §§ 2 Abs 2, 9, 10

AngG § 23 Abs 1

1. Hat ein Arbeitsverhältnis genau 6 Monate gedauert, so endet es nicht nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Urlaubsanspruches, wie es § 9 Abs 1 UrlG erfordert, sondern mit diesem, weshalb kein Anspruch auf Urlaubsentschädigung entstehen kann.

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