EStG § 28
Wird minderjährigen Kindern vom Vater mit notariellem Vertrag mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes ein Grundstücksnießbrauch zugewandt, dieser jedoch nicht im Grundbuch eingetragen, so sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dennoch den Kindern zuzurechnen, wenn sie auf Grund ihrer schuldrechtlich gesicherten Position tatsächlich Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters geworden sind.