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Fortbildungskosten eines Betriebsrates

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 387 Heft 12 v. 1.12.1986

EStG § 16 Abs 1

Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Betriebsrat erwachsen (Kosten eines Fortbildungslehrganges), stehen mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht im Zusammenhang und sind daher bei diesen Einkünften nicht als Werbungskosten absetzbar.

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